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Regenbogenfarbenpracht Autos GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

© 2026 Regenbogenfarbenpracht Autos GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Planungen und Ausführungen zwischen der Regenbogenfarbenpracht Autos GmbH mit Sitz in Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Sie regeln die Beziehungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, einschließlich Bewässerungstechnik, Raseninstallation, Terrassenbau und saisonaler Pflege. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Leistungen und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange der Vorrat an spezifischen Pflanzenmaterialien und Baumaterialien reicht. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die erste Leistungserbringung zustande. Die Planung umfasst individuelle Konzepte für Bewässerungssysteme, die Auswahl von Bäumen und Stauden sowie die Ausführung von Gartenwegen. Mündliche Zusicherungen sind nicht bindend.

3. Haftungsausschluss und Gewalt

Die Haftung für Schäden ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden beschränkt. Bei leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Wir haften nicht für Schäden durch höhere Gewalt (z.B. extreme Witterungseinflüsse während der Pflanzenaklimatisierung) oder natürliche Wachstumsprozesse.

4. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Deutschen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten für die Projektplanung und Kommunikation entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung. Wir behandeln alle Grundrisse, Pflanzpläne und persönlichen Angaben des Kunden als streng vertraulich.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die von uns erstellten Gartenkonzepte, Pflanzlisten und technischen Zeichnungen für Bewässerungsanlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das geistige Eigentum liegt bei der Regenbogenfarbenpracht Autos GmbH. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Entwürfen ausschließlich für das spezifische Objekt in Düsseldorf. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der Designs an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.

6. Kündigung und Rücktritt

Der Kunde kann den Vertrag vor Leistungsvollendung nur aus wichtigem Grund kündigen. Bei eigenverschuldeter Verzögerung auf Kundenseite (z.B. fehlender Zugang zum Grundstück) entstehen Weiterverfolgungskosten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur zulässig, wenn wir eine wesentliche Pflicht verletzen und der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist.

7. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist. Für Verbraucher gilt das Gesetz am Ort ihres allgemeinen Aufenthalts, soweit zwingende Bestimmungen nicht betroffen sind.

8. Gewährleistung und Mängelrüge

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Bei Pflanzenhaushalten muss eine Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des Mangels (z.B. Welkeerscheinungen trotz Bewässerung) erfolgen, um Schadensersatzansprüche zu wahren. Wir garantieren die fachgerechte Installation unserer Terrassen und Rasenflächen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Verbraucher sind nicht durch diese Klauseln in ihrer Rechtsstellung eingeschränkt.

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